Die neuen Vorgaben wurden vom Bundesfinanzministerium eingeführt, um eine transparente und einheitliche Abrechnung der Ladeenergie sicherzustellen. Mitarbeitende haben ab kommendem Jahr dabei ein Wahlrecht:
Die neuen Vorgaben sehen vor, dass die Abrechnung entweder auf Basis der tatsächlichen Stromkosten des individuellen Tarifs erfolgt oder anhand eines amtlichen Durchschnittspreises, der sich aus den Erhebungen des Statistischen Bundesamts ergibt. Für diesen Durchschnittspreis wird der im ersten Halbjahr des Vorjahres veröffentlichte Gesamtdurchschnittsstrompreis zugrunde gelegt. In beiden Fällen ist ein geeichter Zähler verpflichtend, um die geladene Strommenge exakt zu erfassen. Dieser Zähler ist in den Wallbox-Lösungen der EnBW ODR bereits integriert und stellt damit die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben sicher.
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