Fragen und Antworten

Alles Wissenswerte übersichtlich gesammelt.

Generelles zu E-Mobilität

mobilityME

Ist die App kostenlos?

Ja, unsere Mobilitäts-App ist kostenlos für alle mobilen Endgeräte, und sie wird auch kostenlos bleiben. Das Einzige, was sich ändert: Wir erweitern die Anwendung nach und nach um weitere nützliche Funktionen. Es lohnt sich also, sie zu installieren.

Gibt es Ladesäulen, die mit der App nicht kompatibel sind?

Die EnBW ODR MobilityMe App zeigt Ihnen neben den eigenen alle kompatiblen Ladestationen aus dem Roaming-Verbund an. Eine entsprechende Filterung kann man in der App vornehmen.

Wie funktioniert das Freischalten der Ladesäule durch die App?

Nachdem Sie Ihr Elektroauto mit dem Ladepunkt per Ladekabel verbunden haben, wählen Sie den Ladepunkt in der App aus und starten das Laden indem Sie auf den "Jetzt laden" Button tippen. Wählen Sie dann Ihre bevorzugte Bezahlmethode aus und klicken Sie dann auf "Start". Damit wird die Verbindung hergestellt und der Ladevorgang beginnt. Wenn Sie den "Ladevorgang beenden"-Button antippen, wird der Ladevorgang beendet.

Informiert mich die App, wenn der Ladevorgang beendet ist?

Ja. Die EnBW ODR mobilityME App sendet Ihnen eine Push-Mitteilung über den Beginn und das Ende von Ladevorgängen. Ausnahme: Sie brechen den Ladevorgang selbst ab.

Wie wird der Ladevorgang abgerechnet?

Mit der EnBW ODR mobilityME App bezahlen Sie komfortabel per SEPA-Lastschrifteinzug. Die Kosten des Ladevorgangs werden Ihnen jederzeit in der App unter Ladevorgänge und die der vergangenen Monate unter "Rechnungen" angezeigt. Am Ende des Monats werden die Ladekosten automatisch abgebucht. Sie verwenden eine mobilityME Ladekarte? Hier beenden Sie den Ladevorgang, indem Sie die Karte an das Kartensymbol der E-Ladesäule halten. Auf dem Display sehen Sie die geladene Menge in kWh.

mobilityME Business

Warum gelten für Gewerbekunden andere Preise?

Wir versuchen für unsere Kunden ein attraktives Fahrstromangebot mit festen kWh Preisen und einem großen Roaming-Netz anzubieten, sodass Sie Ihr Fahrzeug auch an Ladestationen anderer Betreiber laden können.

Das sind deutschlandweit knapp 40.000 Ladepunkte und mehr als 400.000 in 20 Ländern Europas.

An all diesen Ladepunkten laden Sie zu den im jeweiligen Tarif aufgeführten Preisen. Ein Umstand, der bei Mineralöl-Produkten komplett undenkbar wäre – man denke nur mal an den Preisunterschied zwischen Raststätte auf Autobahn und etwas abseits der Autobahn.

Aufgrund der unterschiedlichen Fahr- und Nutzungsprofile von Privat- und Gewerbekunden, haben wir uns deshalb entschieden für alle ein faires und dennoch attraktives Preismodell zu finden.

Im Gegensatz zur privaten Nutzung, finden im gewerblichen Umfeld die Ladevorgänge zum überwiegenden Teil an Stationen Dritter (Roaming) statt, was deutlich höhere Kosten verursacht.

Blockiergebühr

Warum gibt es eine Blockiergebühr?

Jeder hat das Recht zu Laden. Ist ein Ladevorgang abgeschlossen, sollte der Ladepunkt frei gemacht werden für den Nächsten. Immer öfter werden gerade im städtischen Bereich die Stellplätze an den Ladestationen als kostengünstige Parkplätze missbraucht.

Nachvollziehbar ist der Ärger von E-Mobilisten, wenn Ladepunkte und der zugehörige Stellplatz auch über den eigentlichen Ladevorgang hinaus weiterhin besetzt sind und damit nicht genutzt werden können.

Wir wollen sicherstellen, dass unsere Kund*innen immer eine freie Lademöglichkeit in der Nähe finden. Die neue Blockiergebühr trägt zu einer höheren Verfügbarkeit der Ladepunkte für alle MobilityMe Kund*innen bei und sorgt für mehr Fairness an der Ladesäule.

Warum sollen Kund*innen nach vier Stunden Laden an Normalladestationen (AC) mehr bezahlen?

Das tun sie nicht, wenn sie Ladepunkte nach beendetem Ladevorgang wieder für andere freigeben. Der Zeitraum von vier Stunden Anschlusszeit für das Laden basiert auf umfangreichen Analysen von Ladevorgängen an EnBW ODR eigener Ladeinfrastruktur. Das Ergebnis: 95 Prozent aller AC-Ladevorgänge sind nach spätestens drei Stunden beendet. Der Anteil der reinen Standzeit steigt danach deutlich an. Für mehr Flexibilität greift die Blockiergebühr jedoch erst nach der vierten Stunde Anschlusszeit.

Warum sollen Kund*innen nach einer Stunde Laden an Schnellladestationen (DC) mehr bezahlen?

Das tun sie nicht, wenn sie Ladepunkte nach beendetem Ladevorgang wieder für andere freigeben. Der Zeitraum von einer Stunde Anschlusszeit für das Laden basiert auf umfangreichen Analysen von Ladevorgängen an EnBW ODR eigener Ladeinfrastruktur. Das Ergebnis: 90 Prozent aller DC-Ladevorgänge sind nach spätestens 45 Minuten beendet. Der Anteil der reinen Standzeit steigt danach deutlich an. Für mehr Flexibilität greift die Blockiergebühr jedoch erst nach einer Stunde.

Die wichtigsten Informationen zur neuen Blockiergebühr auf einen Blick

Einfach transparent: Nach einer Anschlusszeit von 240 Minuten werden 10 Cent pro Minute an AC-Ladestationen verrechnet. An DC-Ladestationen beträgt die Blockiergebühr 20 Cent pro Minute nach einer Anschlusszeit von 60 Minuten.

Was ist der Kostenairbag für Privatkunden?

Der Kostenairbag sorgt dafür, dass die Ladekosten in den EnBW ODR MobilityMe Privat-Tarifen fair bleiben und jederzeit transparent und planbar sind. Mit dem Kostenairbag schützen wir diejenigen Kund*innen, denen es bei einem Ladevorgang nicht möglich ist, den Ladepunkt nach vier Stunden freizugeben. Der Kostenairbag deckelt die Kosten für die Blockiergebühr je Ladevorgang auf maximal 18,00 Euro.

Ladepunktbetreiber

Für was ist ein Ladepunktbetreiber verantwortlich?

Der Ladepunktbetreiber (CPO: Charge Point Operator) ist für den operativen Betrieb von Ladepunkten inkl. der Anbindung an ein IT-Backend verantwortlich. Nach Ladesäulenverordnung ist CPO, wer unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt. 

Der CPO ist Letztverbraucher im Sinne des EnWG und in der Regel sowohl Messgeräteverwender als auch Messwertverwender des Mess- und Eichrechts.

Quelle: bdew

Welche Aufgaben hat ein Ladepunktbetreiber?

• Technisch sicherer Betrieb der Ladeinfrastruktur
• Ggf. Planung und Errichtung von Ladesäulen
• Technische und rechtliche Meldungen gegenüber den Behörden
• Ermöglicht dem Elektromobilitätsdienstleister technisch und wirtschaftlich den Zugang zu Ladepunkten für dessen Kunden / Ladepunktnutzer
• Erhebt Daten über Ladevorgang und übermittelt sie dem Elektromobilitätsdienstleister zur Abrechnung gegenüber dessen Kunden
• Bepreisung/Abrechnung der Zugangsnutzung gegenüber Elektromobilitätsdienstleister
• Stellt technische Infrastruktur für Betrieb einer Direct-Pay-Lösung sicher und beauftragt Elektromobilitätsdienstleister mit Umsetzung des Direct-Pay-Angebots
• Verantwortlich für Einhaltung der technischen/eichrechtlichen Vorschriften
• Stellt Messwerte Dritten zur Abrechnung von Ladevorgängen zur Verfügung (Ladepunktbetreiber als Messwertverwender)
• Stellt POI Daten Dritten (z.B. Navigationsservice-Anbieter) zur Verfügung

Quelle: bdew

Elektromobilitätsdienstleister

Was bietet ein Elektromobilitätsdienstleister?

Ein Elektromobilitätsdienstleister (EMP: E-Mobility Provider) bietet Kunden über einen Vertrag und der Ausgabe von Autorisierungsmedien (bspw. RFID-Ladekarte, App oder Plug&Charge-Lösung) Zugang zur Ladeinfrastruktur eines oder mehrerer Ladepunktbetreiber an, um dort Elektrofahrzeuge zu laden.

Endkundenpreise für Ladevorgänge werden zwischen dem Fahrzeugnutzer und dem Elektromobilitätsdienstleister vereinbart. Der Elektromobilitätsdienstleister ist Messwerteverwender im Sinne des Mess- und Eichrechts.

Quelle: bdew

Welche Aufgaben hat ein Elektromobilitätsdienstleister?

• Wirtschaftlich organisatorische Bereitstellung des Zugangs für Fahrzeugnutzer an Ladepunkten (Vertrag)
• Bereitstellung von Zugangsmedien und zusätzlichen Dienstleistungen für den Kunden
• Bepreisung/Abrechnung gegenüber dem Kunden / Ladepunktnutzer
• Ist verantwortlich gegenüber dem Kunden / Ladepunktnutzer für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z.B. Preisangabenverordnung, Messund Eichrecht)

Quelle: bdew

Aufgaben weiterer Beteiligter

Ladepunktnutzer

nutzt E-Fahrzeuge und Ladepunkte. Er erhält via Direct Pay oder durch einen Vertrag mit mindestens einem EMP Zugang zu Ladepunkten. Der geschlossene Vertrag mit dem Elektromobilitätsdienstleister kann weitere Dienstleistungen beinhalten.

Quelle: bdew

Lieferant

ist der Stromlieferant, der den Strom für den Ladepunkt liefert. Der Lieferant und der Ladepunktbetreiber können dieselben Organisationen sein.

Quelle: bdew

Verteilernetzbetreiber

ist für den Betrieb des Netzes zuständig, an das der Ladepunkt in aller Regel angeschlossen ist. Er stellt den Netzanschluss für den Ladepunkt bereit und gewährleistet die Anschlussnutzung durch den Letztverbraucher.
 

Quelle: bdew

Roaming Plattform Anbieter

betreibt eine Roaming-Plattform, die der Ladepunktbetreiber und der Elektromobilitätsdienstleister und Navigationsservice-Anbieter miteinander vernetzt. Über die Roaming-Plattform werden den Vertragsparteien die für die Abrechnung des Ladepunktbetreiber gegenüber dem Elektromobilitätsdienstleister notwendigen Daten des jeweiligen Ladevorgangs zur Verfügung gestellt.

Quelle: bdew

Ladeinfrastruktureigentümer

ist der Eigentümer des Ladeinfrastruktur. Dieser muss nicht zwingend der operative Betreiber der Ladeinfrastruktur sein.
 

Quelle: bdew

Fördermittel

Welche Fördermittel werden angeboten?

Eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen auf klima- und umweltschonende Elektrofahrzeuge umsteigen. Ohne diese Antriebswende sind die Klimaziele Deutschlands nicht erreichbar.

Falls Sie genauere Infos bezüglich Fördermittel benötigen, gibt Ihnen beispielsweise die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz passende Antworten. Hinterlegen Sie entsprechende Suchbegriffe, zum Beispiel „Ladeinfrastruktur“ und setzen Sie die gewünschten Filter.

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html